Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

InsO · Insolvenzordnung

InsO Art. 24Wirkungen der Verfügungsbeschränkungen

Erster Abschnitt Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren

In forceOfficial text

(1) Bei einem Verstoß gegen eine der in § 21 Abs. 2 Nr. 2 vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen gelten die §§ 81, 82 entsprechend.

(2) Ist die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen, so gelten für die Aufnahme anhängiger Rechtsstreitigkeiten § 85 Abs. 1 Satz 1 und § 86 entsprechend.