InnAusV · Verordnung zu den Innovationsausschreibungen
InnAusV Art. 4Teilnahmeberechtigte Anlagen
In den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Anlagenkombinationen abgegeben werden.
InnAusV · Verordnung zu den Innovationsausschreibungen
In den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Anlagenkombinationen abgegeben werden.