IndKflAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann und zur Industriekauffrau
IndKflAusbV Art. 10Prüfungsbereiche des Teiles 2
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
„Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“,
2.
„Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ und
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.