ImmoKWPLV · Verordnung zur Festlegung von Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen ImmoKWPLV Art. 8Inkrafttreten In forceOfficial text Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Previous · Art. 7 Contents