Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

IGV-DG · Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)

IGV-DG Art. 6Anforderungen an Beförderungsmittel, Container und Container-Verladeplätze (zu Artikel 24 in Verbindung mit den Anlagen 4 und 5, Artikel 34 IGV)

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

In forceOfficial text

Beförderer haben ihre Beförderungsmittel frei von Infektions- und Verseuchungsquellen zu halten. Container-Verlader haben ihre Container und Container-Verladeplätze für den internationalen Verkehr frei von Infektions- und Verseuchungsquellen zu halten und Möglichkeiten zur Überprüfung und Absonderung von Containern zu schaffen.