HwO§16V · Verordnung über das Schlichtungsverfahren nach § 16 der Handwerksordnung
HwO§16V Art. 6Geschäftsstelle
(1) Sitz der Schlichtungskommission und ihrer Geschäftsstelle ist Berlin.
(2) Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte der Schlichtungskommission und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.