HwFwBAProKaufmMFV Art. 11Gliederung der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen
Die Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen gliedert sich in 1.
eine schriftliche Prüfung und
2.
eine mündliche Prüfung.