Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

HundVerbrEinfVO · Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland

HundVerbrEinfVO Art. 1Begriffsbestimmungen

In forceOfficial text

Im Sinne dieser Verordnung sind: 1.

Begleitperson:

eine Person, die einen gefährlichen Hund in das Inland verbringt oder einführt;

2.

Nämlichkeit:

Übereinstimmung des in das Inland verbrachten oder eingeführten gefährlichen Hundes mit dem in Dokumenten oder Bescheinigungen und durch Kennzeichnung nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ausgewiesenen Tier.