HufBeschlV · Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen
HufBeschlV Art. 24Inkrafttreten
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
HufBeschlV · Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.