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HtDBwVWehrtechnikVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

HtDBwVWehrtechnikVDV Art. 7Anforderungen im Auswahlverfahren

Kapitel 2 Auswahlverfahren und Einstellung

In forceOfficial text

(1) Die Eignung und Befähigung wird im Auswahlverfahren anhand von Eignungsmerkmale festgestellt.

(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab: 1.

Selbstkompetenz,

2.

Methodenkompetenz,

3.

Fachkompetenz,

4.

Sozialkompetenz sowie

5.

Führungs- und Managementkompetenz.

(3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.