HtDBwVWehrtechnikVDV Art. 16Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis“
Kapitel 3 Vorbereitungsdienst
Den Referendarinnen und Referendaren werden die Rechts- und Verwaltungskenntnisse vermittelt, die für die spätere Aufgabenwahrnehmung, insbesondere in Projektleitungen mit einer Vielzahl von Schnittstellen zum nichttechnischen Bereich, erforderlich sind. Einzelheiten regelt der Lehrplan.