DE · HSeeZG
Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale strafrechtliche Zusammenarbeit auf Hoher See
Contents
- Abschnitt 1 Internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen, Flaggenstaatszustimmung
- Art. 1 Ausgehende Ersuchen
- Art. 2 Eingehende Ersuchen
- Abschnitt 2 Strafrechtliche Zusammenarbeit auf Hoher See
- Art. 3 Befugnisse des Kapitäns nach dem Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt (SUA-Übereinkommen) und dem Protokoll vom 14. Oktober 2005 zu diesem Übereinkommen (SUA-Änderungsprotokoll)
- Art. 4 Rechtshilfeersuchen nach dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zu dem Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen
- Art. 5 Rechtshilfeersuchen in Strafsachen
- Abschnitt 1 Gemeinsame Regelungen
- Art. 6 Entschädigung
- Art. 7 Datenverarbeitung
- Abschnitt 2 Schlussbestimmungen
- Art. 8 Verordnungsermächtigung
- Art. 9 Bußgeldvorschriften
- Art. 10 Anwendungsklausel
- Art. 11 Unberührtheitsklausel