HoheSeeEinbrG · Gesetz über das Verbot der Einbringung von Abfällen und anderen Stoffen und Gegenständen in die Hohe See HoheSeeEinbrG Art. 6Verbrennungsverbot In forceOfficial text Die Verbrennung von Abfällen oder sonstigen Stoffen auf Hoher See ist verboten. ← Previous · Art. 5a Contents Art. 6a · Next →