Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

HOAI · Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

HOAI Art. 41Anwendungsbereich

Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke

In forceOfficial text

Ingenieurbauwerke umfassen: 1.

Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung,

2.

Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung,

3.

Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1,

4.

Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung mit Gasen, Feststoffen und wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Absatz 2,

5.

Bauwerke und Anlagen der Abfallentsorgung,

6.

konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen,

7.

sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungsmaste.