HIVHG · Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen
HIVHG Art. 7Organe
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand.
HIVHG · Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand.