Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

HGB · Handelsgesetzbuch

HGB Art. 568Zurückbehaltungsrecht

Zweiter Unterabschnitt Zeitcharter

In forceOfficial text

Der Zeitvercharterer kann die von ihm geschuldeten Leistungen, einschließlich der Einnahme von Gut und der Ausstellung von Konnossementen, verweigern, solange der Zeitcharterer einen fälligen Anspruch auf Zeitfracht nicht erfüllt.