HfreqBetrGen · Allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten
HfreqBetrGen Art. 2
Für den Betrieb der in § 1 genannten Stromumformungsgeräte ist so lange keine einzelne Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten erforderlich, wie die im folgenden § 3 genannten Auflagen eingehalten werden.