HeimMindBauV Art. 7Rufanlage
Erster Teil Gemeinsame Vorschriften
Räume, in denen Pflegebedürftige untergebracht sind, müssen mit einer Rufanlage ausgestattet sein, die von jedem Bett aus bedient werden kann.
Erster Teil Gemeinsame Vorschriften
Räume, in denen Pflegebedürftige untergebracht sind, müssen mit einer Rufanlage ausgestattet sein, die von jedem Bett aus bedient werden kann.