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HBauStatG · Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes

HBauStatG Art. 4Hilfsmerkmale

In forceOfficial text

Hilfsmerkmale sind 1.

Bauscheinnummer, Aktenzeichen;

2.

Anschrift des Baugrundstücks;

3.

Name und Anschrift des Bauherrn für die Erhebungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und des Eigentümers für die Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4;

4.

Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen;

5.

bei Wiedererrichtung eines Gebäudes zusätzlich Abgangsjahr des vorherigen Gebäudes und Meldung zur Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4.