HörAkMstrV · Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Hörakustiker-Handwerk
HörAkMstrV Art. 1Gegenstand
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die besonderen Anforderungen an das Verfahren im Hörakustiker-Handwerk.