HöfeVfO · Verfahrensordnung für Höfesachen
HöfeVfO Art. 5Vermutung
Die Eintragung des Hofvermerks begründet die Vermutung, daß die Besitzung die durch den Vermerk ausgewiesene Eigenschaft hat.
HöfeVfO · Verfahrensordnung für Höfesachen
Die Eintragung des Hofvermerks begründet die Vermutung, daß die Besitzung die durch den Vermerk ausgewiesene Eigenschaft hat.