GVV · Verordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz
GVV Art. 2Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
GVV · Verordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.