GVGEG · Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
GVGEG Art. 2
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes finden auf die ordentliche Gerichtsbarkeit und deren Ausübung Anwendung.
GVGEG · Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes finden auf die ordentliche Gerichtsbarkeit und deren Ausübung Anwendung.