Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

GVG · Gerichtsverfassungsgesetz

GVG Art. 73

Fünfter Titel Landgerichte

In forceOfficial text

(1) Die Strafkammern entscheiden über Beschwerden gegen Verfügungen des Richters beim Amtsgericht sowie gegen Entscheidungen des Richters beim Amtsgericht und der Schöffengerichte.

(2) Die Strafkammern erledigen außerdem die in der Strafprozeßordnung den Landgerichten zugewiesenen Geschäfte.