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Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement
Contents
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
- Art. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- Art. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- Art. 5 Ausbildungsplan
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Art. 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- Unterabschnitt 2 Teil 1 der Abschlussprüfung
- Art. 7 Inhalt von Teil 1
- Art. 8 Prüfungsbereich von Teil 1
- Unterabschnitt 3 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Großhandel
- Art. 9 Inhalt von Teil 2
- Art. 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
- Art. 11 Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
- Art. 12 Prüfungsbereich Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften
- Art. 13 Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel
- Art. 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- Art. 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- Art. 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 4 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Außenhandel
- Art. 17 Inhalt von Teil 2
- Art. 18 Prüfungsbereiche von Teil 2
- Art. 19 Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
- Art. 20 Prüfungsbereich Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften
- Art. 21 Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Außenhandel
- Art. 22 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- Art. 23 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- Art. 24 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- Art. 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten