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Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement

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Contents

  1. Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  2. Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  3. Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
  4. Art. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  5. Art. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  6. Art. 5 Ausbildungsplan
  7. Unterabschnitt 1 Allgemeines
  8. Art. 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  9. Unterabschnitt 2 Teil 1 der Abschlussprüfung
  10. Art. 7 Inhalt von Teil 1
  11. Art. 8 Prüfungsbereich von Teil 1
  12. Unterabschnitt 3 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Großhandel
  13. Art. 9 Inhalt von Teil 2
  14. Art. 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
  15. Art. 11 Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
  16. Art. 12 Prüfungsbereich Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften
  17. Art. 13 Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel
  18. Art. 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  19. Art. 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  20. Art. 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
  21. Unterabschnitt 4 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Außenhandel
  22. Art. 17 Inhalt von Teil 2
  23. Art. 18 Prüfungsbereiche von Teil 2
  24. Art. 19 Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
  25. Art. 20 Prüfungsbereich Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften
  26. Art. 21 Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Außenhandel
  27. Art. 22 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  28. Art. 23 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  29. Art. 24 Mündliche Ergänzungsprüfung
  30. Abschnitt 3 Schlussvorschriften
  31. Art. 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten