Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

GRG · Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen

GRG Art. 62Leistungsausschluß für Familienversicherte

Erster Abschnitt Überleitungsvorschriften

In forceOfficial text

Bis zum 31. Dezember 1990 haben die nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Versicherten aus dieser Versicherung keinen Anspruch auf Leistungen, die als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind.