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GrÄndStVtr BW/BY 3 · Dritter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze

GrÄndStVtr BW/BY 3 Art. 2

In forceOfficial text

Für den in Artikel 3 bis 26 festgelegten Verlauf der neuen Landesgrenze sind die Anlagen 1 bis 25*) zu diesem Staatsvertrag und die dort aufgeführten Katasterunterlagen über die Festlegung der Landesgrenzpunkte in den Liegenschaftskatastern von Bayern und Baden-Württemberg maßgebend. ---------- *)

Vom Abdruck wird abgesehen, siehe Artikel 29 des Vertrages.