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GntDBwVVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

GntDBwVVDV Art. 47Zulassung zur Verteidigung der Bachelorthesis und Termin

Unterabschnitt 3 Abschlussarbeit

In forceOfficial text

(1) Zugelassen zur Verteidigung der Bachelorthesis wird, wer 1.

die Modulprüfungen in den Modulen 2 bis 19 und in allen Praxismodulen bestanden hat und

2.

die Bachelorthesis bestanden hat.

(2) Den Termin für die Verteidigung der Bachelorthesis legt das Prüfungsamt fest.