GntDBwVVDV Art. 27Laufbahnprüfung und Bestandteile
Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.
(2) Die Bachelorprüfung besteht aus 1.
den Modulprüfungen sowie aus
2.
der Abschlussarbeit.
Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.
(2) Die Bachelorprüfung besteht aus 1.
den Modulprüfungen sowie aus
2.
der Abschlussarbeit.