Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

GNotKG · Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare

GNotKG Art. 78Wertfestsetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde

Unterabschnitt 3 Wertfestsetzung

In forceOfficial text

Ist der Wert für die Zulässigkeit der Beschwerde festgesetzt, so ist die Festsetzung auch für die Berechnung der Gebühren maßgebend, soweit die Wertvorschriften dieses Gesetzes nicht von den Wertvorschriften des Verfahrensrechts abweichen.