Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

GNotKG · Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare

GNotKG Art. 59Zeitpunkt der Wertberechnung

Unterabschnitt 1 Allgemeine Wertvorschriften

In forceOfficial text

Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der jeweiligen den Verfahrensgegenstand betreffenden ersten Antragstellung in dem jeweiligen Rechtszug entscheidend, soweit nichts anderes bestimmt ist. In Verfahren, die von Amts wegen eingeleitet werden, ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend.