GmbHG · Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GmbHG Art. 56aLeistungen auf das neue Stammkapital
Abschnitt 4 Abänderungen des Gesellschaftsvertrags
Für die Leistungen der Einlagen auf das neue Stammkapital finden § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 19 Abs. 5 entsprechende Anwendung.