GMAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zur Gießereimechanikerin
GMAusbV Art. 11Prüfungsbereiche von Teil 2
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
Kundenauftrag,
2.
Auftrags- und Fertigungsplanung,
3.
Gussstückherstellung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.