GKrimDVDV · Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV Art. 38Bestehen der Thesis
Unterabschnitt 3 Bachelorarbeit
Die Thesis ist bestanden, wenn sie mit mindestens fünf Rangpunkten bewertet worden ist.