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GKrimDVDV · Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

GKrimDVDV Art. 11Gliederung des Studiums und Teilnahmepflicht

Unterabschnitt 1 Allgemeines

In forceOfficial text

(1) Das Studium gliedert sich in 1.

Module,

2.

modulbegleitende Veranstaltungen und

3.

die Bachelorarbeit.

(2) Das Studium ist in sechs Studienabschnitte unterteilt. Die Module und die Bachelorarbeit verteilen sich wie folgt auf die Studienabschnitte und die Semester: Semester

Studienabschnitt

Modul oder Bachelorarbeit

Inhalt

1

2

3

4

1

1. Semester

Fachstudien I

Modul 1

Verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Grundlagen sowie Recht des öffentlichen Dienstes

2

Modul 2

Rechtliche Grundlagen für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben

3

Modul 3

Sozial-, polizei- und kriminalwissenschaftliche sowie psychologische Grundlagen

4

Modul 4

Ökonomische Grundlagen des Verwaltungshandelns

5

2. Semester

Fachstudien II

Modul 5

Kriminalität und Strafbarkeit – Basis

6

Modul 6

Aufgaben und Handeln der Kriminalpolizei – Basis

7

3. Semester

Praxisintegrierende Studien I

Modul 7

Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben in der Praxis – Basis

8

4. Semester

Fachstudien III

Modul 8

Aufgaben und Handeln des Bundeskriminalamts im nationalen, europäischen und internationalen Kontext – Bundeskriminalamt

9

Modul 9

Cyberkriminalität und informationstechnisch geprägte Ermittlungen – Bundeskriminalamt

10

Modul 10

Schwere und organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität – Bundeskriminalamt

11

Modul 11

Politisch motivierte Kriminalität – Bundeskriminalamt

12

5. Semester

Praxisintegrierende Studien II

Modul 12

Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben in der Praxis – Bundeskriminalamt

13

6. Semester

Fachstudien IV

Bachelorarbeit

Erstellung der Thesis

14

Modul 13

Wahlpflichtbereich: Vertiefung zu Aufgaben und Handeln des Bundeskriminalamts und den Phänomenen im Bereich Kriminalität sowie zu aktuellen polizeirelevanten Themen

(3) Der Studienverlauf richtet sich nach dem Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ in der Fassung, die bei Beginn des Studiums gilt. Das Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ wird auf der Internetseite des Bundeskriminalamts veröffentlicht und zudem in der jeweils geltenden Fassung in Papierform beim Prüfungsamt des Fachbereichs vorgehalten und archiviert.

(4) Die Hochschule kann festlegen, dass Lehrveranstaltungen eines Moduls oder Teile von Lehrveranstaltungen eines Moduls in einen anderen Studienabschnitt verschoben werden. In den Zeitraum der Anfertigung der Bachelorarbeit dürfen jedoch keine Lehrveranstaltungen verschoben werden.

(5) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Studiums ist verpflichtend.