GKrimDVDV · Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV Art. 11Gliederung des Studiums und Teilnahmepflicht
Unterabschnitt 1 Allgemeines
(1) Das Studium gliedert sich in 1.
Module,
2.
modulbegleitende Veranstaltungen und
3.
die Bachelorarbeit.
(2) Das Studium ist in sechs Studienabschnitte unterteilt. Die Module und die Bachelorarbeit verteilen sich wie folgt auf die Studienabschnitte und die Semester: Semester
Studienabschnitt
Modul oder Bachelorarbeit
Inhalt
1
2
3
4
1
1. Semester
Fachstudien I
Modul 1
Verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Grundlagen sowie Recht des öffentlichen Dienstes
2
Modul 2
Rechtliche Grundlagen für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben
3
Modul 3
Sozial-, polizei- und kriminalwissenschaftliche sowie psychologische Grundlagen
4
Modul 4
Ökonomische Grundlagen des Verwaltungshandelns
5
2. Semester
Fachstudien II
Modul 5
Kriminalität und Strafbarkeit – Basis
6
Modul 6
Aufgaben und Handeln der Kriminalpolizei – Basis
7
3. Semester
Praxisintegrierende Studien I
Modul 7
Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben in der Praxis – Basis
8
4. Semester
Fachstudien III
Modul 8
Aufgaben und Handeln des Bundeskriminalamts im nationalen, europäischen und internationalen Kontext – Bundeskriminalamt
9
Modul 9
Cyberkriminalität und informationstechnisch geprägte Ermittlungen – Bundeskriminalamt
10
Modul 10
Schwere und organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität – Bundeskriminalamt
11
Modul 11
Politisch motivierte Kriminalität – Bundeskriminalamt
12
5. Semester
Praxisintegrierende Studien II
Modul 12
Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben in der Praxis – Bundeskriminalamt
13
6. Semester
Fachstudien IV
Bachelorarbeit
Erstellung der Thesis
14
Modul 13
Wahlpflichtbereich: Vertiefung zu Aufgaben und Handeln des Bundeskriminalamts und den Phänomenen im Bereich Kriminalität sowie zu aktuellen polizeirelevanten Themen
(3) Der Studienverlauf richtet sich nach dem Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ in der Fassung, die bei Beginn des Studiums gilt. Das Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ wird auf der Internetseite des Bundeskriminalamts veröffentlicht und zudem in der jeweils geltenden Fassung in Papierform beim Prüfungsamt des Fachbereichs vorgehalten und archiviert.
(4) Die Hochschule kann festlegen, dass Lehrveranstaltungen eines Moduls oder Teile von Lehrveranstaltungen eines Moduls in einen anderen Studienabschnitt verschoben werden. In den Zeitraum der Anfertigung der Bachelorarbeit dürfen jedoch keine Lehrveranstaltungen verschoben werden.
(5) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Studiums ist verpflichtend.