GKrimDVDV · Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV Art. 101bDienstliche Beurteilung
Abschnitt 2 Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
Für die Module 4 und 9 erstellen die Vorgesetzten eine dienstliche Beurteilung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.