DE · GGV
Verordnung über die Anlegung und Führung von Gebäudegrundbüchern
Contents
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Grundsatz für vorhandene Grundbuchblätter
- Art. 3 Gestaltung und Führung neu anzulegender Gebäudegrundbuchblätter
- Art. 4 Nachweis des Gebäudeeigentums oder des Rechts zum Besitz gemäß Artikel 233 § 2a EGBGB
- Art. 5 Eintragung des dinglichen Nutzungsrechts
- Art. 6 Eintragung des Gebäudeeigentums gemäß Artikel 233 §§ 2b und 8 EGBGB
- Art. 7 Vermerk zur Sicherung der Ansprüche aus der Sachenrechtsbereinigung aus dem Recht zum Besitz gemäß Artikel 233 § 2a EGBGB
- Art. 8 Nutzungsrecht, Gebäudeeigentum oder Recht zum Besitz für mehrere Berechtigte
- Art. 9 Nutzungsrecht oder Gebäudeeigentum auf bestimmten Grundstücksteilen
- Art. 10 Nutzungsrecht, Gebäudeeigentum oder Recht zum Besitz auf nicht bestimmten Grundstücken oder Grundstücksteilen
- Art. 11 Widerspruch
- Art. 12 Aufhebung des Gebäudeeigentums
- Art. 13 Bekanntmachungen
- Art. 14 Begriffsbestimmungen, Teilung von Grundstück und von Gebäudeeigentum
- Art. 15 Überleitungsvorschrift