DE · GenDV
Verordnung zum Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen
Contents
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Art und Umfang der von den Leistungserbringern zu übermittelnden Daten
- Art. 3 Konkretisierung und Aktualisierung der zu übermittelnden Daten
- Art. 4 Datenverarbeitung durch die Leistungserbringer; Fristen der Datenübermittlung
- Art. 5 Berichtigungsverfahren
- Art. 6 Qualitätsprüfung durch Genomrechenzentren und klinische Datenknoten; Meldebestätigung durch den Plattformträger
- Art. 7 Verfahren der Pseudonymisierung; Aufgabenwahrnehmung durch die Vertrauensstelle
- Art. 8 Inkrafttreten