DE · GenDG
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Zweck des Gesetzes
- Art. 2 Anwendungsbereich
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Benachteiligungsverbot
- Art. 5 Qualitätssicherung genetischer Analysen
- Art. 6 Abgabe genetischer Untersuchungsmittel
- Abschnitt 2 Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken
- Art. 7 Arztvorbehalt
- Art. 8 Einwilligung
- Art. 9 Aufklärung
- Art. 10 Genetische Beratung
- Art. 11 Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
- Art. 12 Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
- Art. 13 Verwendung und Vernichtung genetischer Proben
- Art. 14 Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen
- Art. 15 Vorgeburtliche genetische Untersuchungen
- Art. 16 Genetische Reihenuntersuchungen
- Abschnitt 3 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
- Art. 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
- Abschnitt 4 Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich
- Art. 18 Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages
- Abschnitt 5 Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben
- Art. 19 Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
- Art. 20 Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz
- Art. 21 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot
- Art. 22 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
- Abschnitt 6 Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik
- Art. 23 Richtlinien
- Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
- Art. 25 Strafvorschriften
- Art. 26 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 8 Schlussvorschriften
- Art. 27 Inkrafttreten