DE · GasHDrLtgV
Verordnung über Gashochdruckleitungen
Contents
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Allgemeine Anforderungen
- Art. 3 Anforderungen bei Errichtung
- Art. 4 Anforderungen beim Betrieb
- Art. 5 Verfahren zur Prüfung von Leitungsvorhaben
- Art. 6 Inbetriebnahme und Untersagung des Betriebs
- Art. 7 Druckabsenkung, Betriebseinstellung und Stilllegung
- Art. 8 Wesentliche Änderungen und Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gashochdruckleitungen
- Art. 9 Auskunfts- und Anzeigepflicht
- Art. 10 Erneute und wiederkehrende Prüfungen von Gashochdruckleitungen
- Art. 11 Anerkennung von Sachverständigen
- Art. 12 Voraussetzungen für die Anerkennung von Sachverständigen
- Art. 13 Nachweis der Qualifikation und Ausrüstung
- Art. 14 Nachweis der Zuverlässigkeit des Sachverständigen
- Art. 15 Übergangsvorschriften
- Art. 16 Anerkennung gleichwertiger Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten
- Art. 17 Meldepflichten
- Art. 18 Anzeige der vorübergehenden grenzüberschreitenden Tätigkeit von Sachverständigen
- Art. 19 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 20 Bestehende Gashochdruckleitungen
- Art. 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten