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GüLogFachwBAProFV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik oder Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik – Bachelor Professional in Transport Management and Logistics

GüLogFachwBAProFV Art. 5Prüfungsbereich „Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“

In forceOfficial text

Im Prüfungsbereich „Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, die Leistungserstellung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, der gesetzlichen, vertraglichen, technischen, organisatorischen und betrieblichen Anforderungen sowie der Ordnungsrahmen und der Leistungsmerkmale der Verkehrsträger zu planen, zu koordinieren, zu steuern und zu überwachen. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1.

Planen, Steuern und Optimieren von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen,

2.

Erstellen von Ausschreibungen für die Vergabe von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen und Bewerten von Angeboten,

3.

Analysieren der Kosten und Erträge der Leistungserstellung sowie Ableiten und Umsetzen von Maßnahmen,

4.

Beurteilen der wirtschaftlichen Situation von Unternehmen anhand von Kennzahlen,

5.

Mitwirken bei der Aufstellung, Überwachung und Anpassung von Budgets,

6.

Umsetzen von internen und externen Auflagen zur Lieferkettensicherheit,

7.

Berücksichtigen von außenwirtschaftlichen Vorschriften bei der Planung von Lieferketten.