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Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung

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Contents

  1. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
  2. Art. 1 Erlaubnispflichtiges Personal
  3. Art. 2 Begriffsbestimmungen
  4. Art. 3 Aufsichtsbehörde
  5. Unterabschnitt 1 Pflichten, Lizenzen und Ausbildungsvoraussetzungen
  6. Art. 4 Allgemeine Pflichten
  7. Art. 5 Lizenzen, Erlaubnisse und Befugnisse
  8. Art. 6 Ausbildungsvoraussetzungen
  9. Art. 7 Medizinische Tauglichkeit
  10. Unterabschnitt 2 Ausbildung und Prüfungen zum Erwerb von Lizenzen
  11. Art. 8 Ausbildungsinhalt
  12. Art. 9 Grundlegende Ausbildung
  13. Art. 10 Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
  14. Art. 11 Prüfung zum Erwerb der Auszubildendenlizenz
  15. Art. 12 Erteilung der Auszubildendenlizenz
  16. Art. 13 Leistungsnachweise in der betrieblichen Ausbildung
  17. Art. 14 Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen
  18. Art. 15 Erteilung der Fluglotsenlizenz
  19. Art. 16 Ausnahmeregelungen
  20. Art. 17 Erteilung der Ausbildererlaubnis
  21. Unterabschnitt 3 Leistungsnachweise, Prüfungsbestimmungen
  22. Art. 18 Leistungsnachweise
  23. Art. 19 Prüfungsausschüsse, Durchführung der Prüfungen
  24. Art. 20 Bestehen von Teilprüfungen und Prüfungen
  25. Art. 21 Wiederholung
  26. Art. 22 Rücktritt
  27. Art. 23 Versäumnisfolgen
  28. Art. 24 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
  29. Unterabschnitt 4 Gültigkeit, Verlängerung, Überprüfung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung
  30. Art. 25 Gültigkeit, Verlängerung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Auszubildendenlizenzen
  31. Art. 26 Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen, Betriebliche Kompetenzprogramme
  32. Art. 27 Überprüfung der Kompetenz, Ruhen und Widerruf von Fluglotsenlizenzen
  33. Art. 28 Gültigkeit, Verlängerung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Ausbildererlaubnissen
  34. Unterabschnitt 5 Ausbildungsanbieter
  35. Art. 29 Zertifizierung von Ausbildungsanbietern
  36. Unterabschnitt 1 Ausbildungsvoraussetzungen
  37. Art. 30 Ausbildungsvoraussetzungen
  38. Art. 31 Medizinische Tauglichkeit
  39. Unterabschnitt 2 Ausbildung und Prüfungen zum Erwerb von Erlaubnissen, Berechtigungen und Sprachenvermerken
  40. Art. 32 Ausbildungsinhalt
  41. Art. 33 Grundlegende Ausbildung
  42. Art. 34 Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
  43. Art. 35 Erlaubnisprüfung
  44. Art. 36 Erwerb, Erteilung und Wirkung der Erlaubnisse
  45. Art. 37 Leistungsnachweise in der betrieblichen Ausbildung
  46. Art. 38 Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen
  47. Art. 39 Ausnahmeregelungen
  48. Art. 40 Erteilung der Ausbilderberechtigung
  49. Unterabschnitt 3 Prüfungsbestimmungen
  50. Art. 41 Prüfungsausschüsse, Durchführung der Prüfungen
  51. Unterabschnitt 4 Gültigkeit, Verlängerung, Überprüfung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen
  52. Art. 42 Gültigkeit, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Erlaubnissen
  53. Art. 43 Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen
  54. Art. 44 Überprüfung, Ruhen und Widerruf von Berechtigungen
  55. Unterabschnitt 5 Ausbildungsstätten
  56. Art. 45 Erlaubnis zum Betrieb von Ausbildungsstätten
  57. Abschnitt 4 Schlussvorschriften
  58. Art. 46 Ordnungswidrigkeiten
  59. Art. 47 Übergangsvorschriften
  60. Art. 48 Inkrafttreten, Außerkrafttreten