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Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Erlaubnispflichtiges Personal
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Aufsichtsbehörde
- Unterabschnitt 1 Pflichten, Lizenzen und Ausbildungsvoraussetzungen
- Art. 4 Allgemeine Pflichten
- Art. 5 Lizenzen, Erlaubnisse und Befugnisse
- Art. 6 Ausbildungsvoraussetzungen
- Art. 7 Medizinische Tauglichkeit
- Unterabschnitt 2 Ausbildung und Prüfungen zum Erwerb von Lizenzen
- Art. 8 Ausbildungsinhalt
- Art. 9 Grundlegende Ausbildung
- Art. 10 Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
- Art. 11 Prüfung zum Erwerb der Auszubildendenlizenz
- Art. 12 Erteilung der Auszubildendenlizenz
- Art. 13 Leistungsnachweise in der betrieblichen Ausbildung
- Art. 14 Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen
- Art. 15 Erteilung der Fluglotsenlizenz
- Art. 16 Ausnahmeregelungen
- Art. 17 Erteilung der Ausbildererlaubnis
- Unterabschnitt 3 Leistungsnachweise, Prüfungsbestimmungen
- Art. 18 Leistungsnachweise
- Art. 19 Prüfungsausschüsse, Durchführung der Prüfungen
- Art. 20 Bestehen von Teilprüfungen und Prüfungen
- Art. 21 Wiederholung
- Art. 22 Rücktritt
- Art. 23 Versäumnisfolgen
- Art. 24 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- Unterabschnitt 4 Gültigkeit, Verlängerung, Überprüfung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung
- Art. 25 Gültigkeit, Verlängerung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Auszubildendenlizenzen
- Art. 26 Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen, Betriebliche Kompetenzprogramme
- Art. 27 Überprüfung der Kompetenz, Ruhen und Widerruf von Fluglotsenlizenzen
- Art. 28 Gültigkeit, Verlängerung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Ausbildererlaubnissen
- Unterabschnitt 5 Ausbildungsanbieter
- Art. 29 Zertifizierung von Ausbildungsanbietern
- Unterabschnitt 1 Ausbildungsvoraussetzungen
- Art. 30 Ausbildungsvoraussetzungen
- Art. 31 Medizinische Tauglichkeit
- Unterabschnitt 2 Ausbildung und Prüfungen zum Erwerb von Erlaubnissen, Berechtigungen und Sprachenvermerken
- Art. 32 Ausbildungsinhalt
- Art. 33 Grundlegende Ausbildung
- Art. 34 Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
- Art. 35 Erlaubnisprüfung
- Art. 36 Erwerb, Erteilung und Wirkung der Erlaubnisse
- Art. 37 Leistungsnachweise in der betrieblichen Ausbildung
- Art. 38 Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen
- Art. 39 Ausnahmeregelungen
- Art. 40 Erteilung der Ausbilderberechtigung
- Unterabschnitt 3 Prüfungsbestimmungen
- Art. 41 Prüfungsausschüsse, Durchführung der Prüfungen
- Unterabschnitt 4 Gültigkeit, Verlängerung, Überprüfung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen
- Art. 42 Gültigkeit, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Erlaubnissen
- Art. 43 Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen
- Art. 44 Überprüfung, Ruhen und Widerruf von Berechtigungen
- Unterabschnitt 5 Ausbildungsstätten
- Art. 45 Erlaubnis zum Betrieb von Ausbildungsstätten
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- Art. 46 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 47 Übergangsvorschriften
- Art. 48 Inkrafttreten, Außerkrafttreten