DE · FPackV
Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Kennzeichnung der Nennfüllmenge
- Abschnitt 2 Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
- Art. 4 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
- Art. 5 Abtropfgewicht
- Art. 6 Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
- Art. 7 Fertigpackungen mit Lebensmitteln
- Art. 8 Herstellerangabe
- Art. 9 Allgemeine Nennfüllmengenanforderungen
- Art. 10 Besondere Nennfüllmengenanforderungen
- Art. 11 ℮-Zeichen
- Abschnitt 3 EG-Düngemittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003
- Art. 12 Anforderungen an EG-Düngemittel
- Abschnitt 4 Kosmetische Mittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
- Art. 13 Anforderungen an vorverpackte kosmetische Mittel
- Art. 14 Anforderungen an kosmetische Mittel im Sinne des Artikels 19 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
- Abschnitt 5 Vorverpackte Lebensmittel und nicht vorverpackte Lebensmittel
- Art. 15 Allgemeine Vorschriften
- Art. 16 Allgemeine Vorschriften für vorverpackte Lebensmittel
- Art. 17 Obst und Gemüse ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- Art. 18 Backwaren ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- Art. 19 Für den unmittelbaren Verkauf vorverpackte Lebensmittel im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- Art. 20 Weitere Bestimmungen zur Füllmengenkennzeichnung
- Art. 21 Kennzeichnung der Stückzahl
- Art. 22 Befreiung oder Erleichterung von der Füllmengenkennzeichnung
- Art. 23 Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen bei Wein und Spirituosen
- Abschnitt 6 Nationale Vorschriften für Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Stückzahl, Länge oder Fläche
- Art. 24 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
- Art. 25 Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
- Art. 26 Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Stückzahl
- Art. 27 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
- Art. 28 Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
- Abschnitt 7 Andere Verkaufseinheiten und Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
- Art. 29 Offene Packungen
- Art. 30 Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
- Art. 31 Anforderungen an Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
- Art. 32 Minusabweichungen bei Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
- Abschnitt 8 Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter
- Art. 33 Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter
- Art. 34 Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter
- Abschnitt 9 Maßbehältnisse
- Art. 35 Angaben bei Maßbehältnis-Flaschen
- Art. 36 Genauigkeitsanforderungen
- Art. 37 Herstellerzeichen
- Abschnitt 10 Formvorschriften, Kontroll- und Dokumentations- pflichten sowie Marktüberwachung
- Art. 38 Lesbarkeit und Schriftgröße
- Art. 39 Mehrere Packungen, Sammelpackungen
- Art. 40 Marktüberwachung
- Art. 41 Kontroll- und Dokumentationspflichten
- Art. 42 Bezugstemperatur
- Abschnitt 11 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften
- Art. 43 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 44 Übergangsvorschriften