3. FlugLSV · Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
3. FlugLSV Art. 10Auszahlung
Die Außenwohnbereichsentschädigung wird als einmalige Zahlung geleistet.
3. FlugLSV · Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Die Außenwohnbereichsentschädigung wird als einmalige Zahlung geleistet.