Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

FlexMstrV · Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Flexografen-Handwerk

FlexMstrV Art. 8Inkrafttreten

3. Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften

In forceOfficial text

(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 1994 in Kraft.

(2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.