FlRG · Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe
FlRG Art. 22c(weggefallen)
Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
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FlRG · Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe
Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
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