FELEG · Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
FELEG Art. 21
Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften
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FELEG · Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften
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