DE · FahrlG2018DV
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Contents
- Erster Abschnitt Anforderungen an Fahrlehrer und Fahrschulen
- Art. 1 Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung
- Art. 2 Anwärterschein und Fahrlehrerschein
- Art. 2a Durchführung des Lehrgangs Fahrschulbetriebswirtschaft
- Art. 3 Unterrichtsräume
- Art. 4 Lehrmittel
- Art. 5 Lehrfahrzeuge für Fahrschüler
- Art. 6 Ausbildungsnachweis
- Art. 7 Preisaushang
- Zweiter Abschnitt Anforderungen an Fahrlehrerausbildungsstätten
- Art. 8 Verantwortliche Leitung
- Art. 9 Lehrkräfte in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Art. 10 Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Art. 11 Lehrmittel in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Art. 12 Lehrfahrzeuge in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Dritter Abschnitt Anforderungen an Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis
- Art. 13 Inhalt der Einweisungslehrgänge
- Art. 14 Dauer und Leitung der Lehrgänge
- Vierter Abschnitt Überwachung
- Art. 15 Überwachungspersonal
- Art. 16 Qualitätssichernde Anordnungen
- Fünfter Abschnitt
- Art. 17 Fortbildung
- Sechster Abschnitt
- Art. 18 Örtliches Fahrlehrerregister
- Siebter Abschnitt Übergangs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
- Art. 19 Übergangsbestimmungen
- Art. 20 Ordnungswidrigkeiten