DE · EUGewSchVG
Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschrift
- Art. 1 Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Abschnitt 2 Anerkennung und Vollstreckung nach der Richtlinie 2011/99/EU
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 2a Gestattung der Anhörung mittels Videokonferenz oder Fernkommunikation
- Art. 3 Entgegennahme und Übermittlung eines Antrags auf Erlass einer Europäischen Schutzanordnung
- Art. 4 Verfahren der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
- Art. 5 Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigungen
- Art. 6 Versagung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
- Art. 7 Entscheidung über die Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
- Art. 8 Beschwerde gegen die Ablehnung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
- Art. 9 Maßnahmen nach Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
- Art. 10 Verstoß gegen eine nach § 9 Absatz 1 erlassene Maßnahme
- Art. 11 Aufhebung einer nach § 9 Absatz 1 erlassenen Maßnahme
- Art. 12 Änderung einer nach § 9 Absatz 1 erlassenen Maßnahme
- Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 13 Begriffsbestimmungen
- Unterabschnitt 2 Bescheinigungen zu inländischen Entscheidungen
- Art. 14 Zuständigkeit
- Art. 15 Verfahren
- Art. 16 Berichtigung und Aufhebung von Bescheinigungen
- Unterabschnitt 3 Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland
- Art. 17 Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel
- Art. 18 Übersetzung oder Transliteration
- Art. 19 Örtliche Zuständigkeit
- Art. 20 Anpassung eines ausländischen Titels
- Art. 21 Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung
- Art. 22 Wegfall oder Beschränkung der Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat
- Art. 23 Vollstreckungsabwehrantrag
- Abschnitt 4 Strafvorschriften
- Art. 24 Strafvorschriften