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Verordnung zur Datenübermittlung zum Zweck der Ausführung der Vollzugsvorkehrungen nach § 12 Absatz 1 des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes
Contents
- Art. 1 Zweck und Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Zur Datenübermittlung verpflichtete Behörden
- Art. 4 Zur Datenanforderung berechtigte Behörden
- Art. 5 Übermittlung von nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
- Art. 6 Übermittlung von nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene erhobenen und gespeicherten Daten
- Art. 7 Übermittlung von nach der Viehverkehrsverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
- Art. 8 Übermittlung von nach der Marktordnungswaren-Meldeverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
- Art. 9 Übermittlung von nach der InVeKoS-Verordnung erhobenen und gespeicherten Daten
- Art. 10 Art und Form der Datenübermittlung
- Art. 11 Datenschutz und Datensicherheit
- Art. 12 Inkrafttreten